QuadSport Strangmann
Die Nr. 1 im Münsterland!

Tourenbedingungen für geführte Quadtouren

Die Tourenbedingungen erhalten Sie vor jeder Quadtour!

Zwischen

QuadSport Strangmann GbR

Müllerstraße 8

48336 Sassenberg

und

Vor- u. Nachname: __________________________________________________

Straße/Hausnummer: __________________________________________________

PLZ/Ort: __________________________________________________


wird folgender Tourenvertrag geschlossen:

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Tourenführers unbedingt Folge zu leisten und das Fahrzeug in vorschriftsmäßiger Weise zu benutzen.
  2. Etwaige am Fahrzeug festgestellte Mängel des Fahrzeuges sind dem Tourenführer gegenüber unverzüglich zu melden.
  3. Der Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug, die er fahrlässig oder grob fahrlässig durch Fahr- oder Bedienungsfehler herbeiführt in voller Höhe. Selbstbeteiligung am Fahrzeugschaden: 1.000,-€.
  4. Die Höhe des entstandenen Schadens wird durch einen vom Veranstalter zu erstellenden Kostenvoranschlag festgestellt. Dieser wird dem Teilnehmer bekanntgegeben. Der Schadensersatzbetrag wird fällig eine Woche nach Erhalt des Kostenvoranschlags.
  5. Stimmt der Teilnehmer den darin aufgeführten Kosten nicht zu, wird zur Schadenvermittlung durch den Veranstalter ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Der Schadensersatzbetrag wird fällig spätestens eine Woche nach Erhalt des Sachverständigengutachtens.
  6. Der gültige Führerschein des Teilnehmers wird vor Fahrantritt vom Veranstalter geprüft und ist vom Teilnehmer während der Tour mitzuführen.
  7. Der Teilnehmer wird vom Veranstalter vor Tourenbeginn ausführlich in die ordnungsgemäße Benutzung eines Quad eingewiesen.
  8. Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter/Tourenführer vor, den Teilnehmer sowohl bei grob fahrlässiger als auch verkehrsgefährdender Fahrweise, ohne Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen von der aktiven Teilnahme an der Tour auszuschließen.
  9. Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschender Mittel ist während der Tour untersagt.
  10. Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung. Über die Risiken, welche die Teilnahme an dieser Tour mit sich bringt wurde er ausführlich aufgeklärt. Der Teilnehmer erklärt die Risiken und Gefahren und somit die möglichen Folgen einer Teilnahme an der Tour verstanden zu haben. Er akzeptiert sie mit der Unterschrift.
  11. Die persönlichen Daten von jedem Teilnehmer, werden ordnungsgemäß nur an dem Betreiber der QuadSport Strangmann GbR weitergegeben und nicht veröffentlicht.
  12. Die Veröffentlichung von Bildmaterialien und Videos im Internet willigt der Teilnehmer als einverstanden.
  13. Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, soll der Vertrag im Übrigen seine Gültigkeit behalten. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle eine Vereinbarung zu treffen, welche der unwirksamen Vereinbarungen wirtschaftlich am nächsten kommt.
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