Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2017)
Ziff. 1:
Geschäftsinhalt
QuadSport Strangmann als touristisch orientiertes Dienstleistungsunternehmen bieten an: Geführte Quad-Touren als Einzel und Gruppenveranstaltung in der Region Münsterland.
Ziff. 2:
Vertragsschluss
Die Präsentation der buchbaren Quadtouren auf der Homepage der QuadSport Strangmann GbR stellt lediglich eine Darstellung des Leistungsangebotes dar. Interessenten stellen eine Buchungsanfrage an die QuadSport Strangmann GbR via Online-Formular. Daraufhin unterbreitet QuadSport Strangmann GbR dem Interessenten einen konkreten Terminvorschlag. Stimmt der Interessent diesem Terminvorschlag via E-Mail zu, so gibt er damit ein verbindliches Angebot an die QuadSport Strangmann GbR ab. Mittels einer Buchungsbestätigung erfolgt sodann die Annahme des Angebots durch die QuadSport Strangmann GbR. Erst mit Übersendung dieser Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag mit der QuadSport Strangmann GbR zustande.
Die Präsentation der Gutscheine auf der Homepage der QuadSport Strangmann GbR stellt lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes via Online-Formular durch den Interessenten dar. Mittels einer Bestätigung via E-Mail nimmt die QuadSport Strangmann GbR dieses Angebot an. Erst mit Übersendung dieser Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag mit der QuadSport Strangmann GbR zustande.
Die Gültigkeit der Gutscheine beschränkt sich auf eine Dauer von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist.
Der Homepage und der Bestellbestätigung sind die Zahlungsmodalitäten zu entnehmen. Die Zahlungsfrist für den vertraglich vereinbarten Preis beträgt zehn Tage ab Zugang der Bestellbestätigung. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto der QuadSport Strangmann GbR. Erfolgt der Vertragsschluss innerhalb sieben Tage vor der gebuchten Quadtour, so kann eine Zahlung des Preises nach Vereinbarung auch vor Ort vor Beginn der Tour erfolgen.
Sollte der Vertragspartner seiner vertraglichen Pflicht zur Zahlung des Preises nicht ordnungsgemäß nachkommen, so besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Ziff 3:
Preise
Die auf der Homepage genannten Preise sind Endpreise inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Ziff. 4:
Widerrufsrecht
a) Quadtouren
Hinsichtlich der Buchung von Quadtouren steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g II Nr. 9 BGB nicht zu, da es sich bei dem vorliegenden Vertrag um einen solchen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder in einem spezifischen Zeitraum handelt.
b) Gutscheine
Hinsichtlich des Erwerbs von Gutscheinen der QuadSport Strangmann GbR steht dem Kunden, wenn er den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat, nach Vertragsschluss folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der QuadSport Strangmann GbR, Müllerstraße 8, 48336 Sassenberg, QuadSport-Strangmann@gmx.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, die QuadSport Strangmann GbR, Müllerstraße 8, 48336 Sassenberg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Muster-Widerrufsformular steht Ihnen hier zur Verfügung!
Ziff. 5:
Stornierung und Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der QuadSport Strangmann GbR. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der QuadSport Strangmann GbR zu erfolgen.
Wenn Sie von der gebuchten Tour zurücktreten oder wenn Sie die Tour nicht antreten, verliert die QuadSport Strangmann GbR den Anspruch auf den Tour-Preis.
Stattdessen kann die QuadSport Strangmann GbR eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tour-Preis für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (= Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tour-Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tour-Preis wie folgt festgelegt:
Storniert der Teilnehmer seine Buchung bis 14 Tage vor Tour-Beginn, so beträgt die Rücktrittsgebühr 50 Prozent des Tour-Preises.
Erfolgt eine Stornierung der Buchung innerhalb vierzehn Tage bis zum Beginn der Tour, so beträgt die Rücktrittsgebühr 100 Prozent des Tour-Preises.
Etwas anderes gilt nur, soweit der Teilnehmer nachweist, dass für die Stornierung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind und die QuadSport Strangmann GbR hierüber hinausgehende Aufwendungen erspart bzw. die stornierte Leistung ohne zusätzliche Kosten und Aufwendungen anderweitig verwendet hat.
Die Bestellung von Gutscheinen kann nicht gemäß Ziff. 5 dieser AGB storniert werden.
Ziff. 6:
Haftung
Der Haftungstatbestand für Schadens- und Aufwendungsersatz folgt aus den gesetzlichen Regelungen. Allerdings haftet die Quadsport Strangmann GbR bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadens- und Aufwendungsersatz bzgl. Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die/ der der QuadSport Strangmann GbR oder ihren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (=Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) hat die QuadSport Strangmann GbR jede Form der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes zu vertreten.
Hinsichtlich Personenschäden hat die Quadsport Strangmann GbR bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit jede Form der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes zu vertreten.
Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung.
Der Teilnehmer haftet für von ihm versachte Schäden sowohl an dem von ihm benutzten Fahrzeug als auch an anderen Fahrzeugen. Die Haftung des Teilnehmers erstreckt sich auch auf die weiteren finanziellen Schäden infolge des vom Teilnehmer verursachten Schadens, wie Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens, Anwaltsgebühren, konkret nachgewiesener Buchungsausfall.
Die Fahrzeuge sind bei der Versicherung teilkasko- und haftpflichtversichert. Es besteht eine Selbstbeteiligung i.H.v. 1000,00 EUR. Diese Selbstbeteiligung hat der Teilnehmer im Schadenfall an die QuadSport Strangmann GbR zu zahlen.
Ziff. 7:
Leistungshindernisse
Bei nach Vertragsschluss auftretenden Leistungshindernissen bzw. -verzögerungen behält sich die QuadSport Strangmann GbR das Recht vor, die gebuchte Fahrt umzubuchen. Dazu erfolgt eine Terminabstimmung mit den Teilnehmern.
Soweit dem Teilnehmer dies nicht zumutbar ist oder die QuadSport Strangmann GbR von ihrem Umbuchungsrecht keinen Gebrauch macht und die gebuchte Tour ersatzlos ausfallen lässt, steht dem Teilnehmer und der QuadSport Strangmann GbR das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
Dies gilt bei Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen, Ausfall von für die Streckenführung verantwortlichen Mitarbeitern, ungeeigneten und eine Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulassenden Wetter- und Bodenverhältnissen (z.B. starkem oder lang anhaltendem Regen, Schneefall oder Glatteis) und bei sonstigen unvorhergesehenen wichtigen Gründen, wenn diese unvorhersehbar und nicht jeweils durch schuldhaftes Verhalten der QuadSport Strangmann GbR verursacht worden sind.
Hierüber wird die QuadSport Strangmann GbR den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt des Leistungshindernisses informieren. Der Teilnehmer stellt der QuadSport Strangmann GbR eine Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.
Soweit eine Tour infolge des Leistungshindernisses gemäß Ziff. 7 nicht umgebucht werden kann, erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Touren-Preises.
Ziff. 8:
Tourenbedingungen
Vor Beginn der Tour bestätigt der Teilnehmer, die ihm vorgelegten Tourenbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, indem er seine Unterschrift darunter leistet.
Er überreicht der QuadSport Strangmann GbR eine Kopie seines Führerscheins und seines Personalausweises. Diese dienen ausschließlich der Dokumentation und werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Die QuadSport Strangmann GbR hält die datenschutzrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen ein.
Weiterhin nimmt der Teilnehmer unmittelbar vor Beginn der Tour an einer Toureinweisung und einer technischen Einweisung sowie einem Fahrtraining mit dem Quad teil.
Ziff. 9:
Verwehrung der Teilnahme
Eine Teilnahme an der Tour ist ausgeschlossen oder nur beschränkt möglich, bei Alkohol- oder Drogenkonsum während oder vor Beginn der Tour, Restalkohol im Blut des Teilnehmers, schweren psychischen Störungen, Schwangerschaft, fehlenden motorischen oder mentalen Koordinierungsfähigkeiten. Eine Teilnahme von Kindern ist nicht möglich.
Es gilt in einem solchen Fall die Regelung der Ziff. 5. Infolge des Ausschlusses des Teilnehmers vor Beginn der Tour steht der QuadSport Strangmann GbR eine Rücktrittsgebühr nach den Vorgaben der Ziff. 5 zu.
Ziff. 10:
Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform gemäß BGB. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird sodann durch eine wirksame ersetzt, die dem Gewollten am Nächsten kommt.